Der BSCI-Verhaltenskodex stützt sich auf internationale Übereinkommen wie die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, die Leitlinien Kinderrechte und Unternehmerisches Handeln, die Leitlinien der Vereinten Nationen‚ Wirtschaft und Menschenrechte, die OECD-Leitsätze sowie den UN Global Compact und die Übereinkommen und Empfehlungen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO), die maßgeblich sind für die Verbesserung der Arbeitsbedingungen in der Lieferkette.
Der Verhaltenskodex beinhaltet Vorschriften in Bezug auf:
- Vereinigungsfreiheit und das Recht auf Kollektivverhandlungen
- Verbot von Diskriminierung
- angemessene Vergütung
- zumutbare Arbeitszeiten
- Arbeitsschutz
- Verbot von Kinderarbeit und Einhaltung des Jugendschutzes
- Vermeidung von prekärer Beschäftigung und Verbot von Zwangsarbeit
- Umweltschutz
- ethisches Wirtschaften.
Kontrolle findet vor Ort statt
Die Einhaltung des Verhaltenskodex wird anhand von Vor-Ort-Prüfungen, sogenannten Audits, kontrolliert und bewertet. Die BSCI hat einen Kriterienkatalog entwickelt, anhand dessen akkreditierte Auditierungsunternehmen in definierten Zyklen Audits durchführen. Bei Beanstandungen wird ein Plan über die erforderlichen Verbesserungen erstellt. Anschließend begleiten sowohl unsere Lieferanten als auch wir die Produktionsstätten bei notwendigen Korrekturmaßnahmen.
Weitere Informationen zu BSCI finden Sie hier:
www.bsci-intl.org
www.bsci-intl.org/content/bsci-code-conduct